AS - Wenzel

 

Erdbaumaschinenbediener

Die Berufsgenossenschaft (gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und BG-Vorschriften) schreibt seit 2008 eine Bedienberechtigung für Baumaschinenführer und eine Sicherheitsunterweisung in Theorie und Praxis vor. DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1) und DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500 Kapitel 2.12).
Unsere Erfahrungswerte zeigen, dass ein großer Anteil aller Baumaschinenbediener keine Bedienberechtigung besitzt und dennoch Geräte bedient.
Im Schadensfall muss die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung) nicht in Haftung treten, es werden sogar noch hohe Strafen an das Unternehmen gerichtet.
Der Unternehmer muss dann für alle Schäden und die daraus entstandenen Kosten, wie z.B. lebenslange Unfallrente, Krankenhausaufenthalt und Rehakosten, aufkommen.
Dabei ist die erfolgreiche Weiterbildung der Mitarbeiter ein entscheidender Erfolgsfaktor für das Unternehmen.
Durch Weiterbildungsmaßnahmen erhalten Sie nicht nur qualifiziertes Fachpersonal, Sie profitieren direkt von deren neu erworbenen Fertigkeiten und Kenntnissen und steigern den Erfolg des Unternehmens.
Ferner erfüllen Sie die Vorschriften der DGUV.
Unsere Seminare erfüllen die von der DGUV geforderten Sicherheitsunterweisungen/ Sicherheitsschulungen und stellen eine beruflich zielorientierte und nachhaltige Weiterentwicklung Ihrer Qualifikationen für unterschiedliche Bereiche dar.
Durch unsere modernen, spielerischen, visuellen Lernmethoden im Unterricht und ein hohes Maß an Praxisorientierung soll neues Wissen und hohe fachliche Kompetenzen vermittelt werden.
Anhaltend hohe Erfolgsquoten durch erfolgreiche Abschlüsse der Weiterbildungen und das Erlangen einer zusätzlichen Qualifikation ist unser Ziel.

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