Hubarbeitsbühne
Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
Teilnehmerkreis:
Zukünftige Arbeitsbühnenbediener, mit oder ohne Kenntnisse im Umgang mit Arbeitsbühnen, die eine Hubarbeitsbühne, Scheren-, Teleskoparbeits- oder Gelenkteleskopbühne bedient oder bedienen soll.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre alt (im Ausnahmefall ab 16 Jahre)
Körperliche und geistige Eignung