Ortsveränderliche oder Ortsfeste
Der Optimale Schutz von Mitarbeitern, Sachwerten und Betriebsabläufen
Befähigte Person
Für die sichere Durchführung der Prüfungen sowie die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands des zu prüfenden elektrischen Arbeitsmittels ist eine hohe, an die Prüfaufgabe angepasste Qualifikation des Prüfpersonals notwendig. In vielen Fällen sind neben der elektrischen Sicherheit auch andere Gefährdungen bei der Beurteilung zu berücksichtigen, z. B. die Wirksamkeit der mechanischen Schutzeinrichtung an einem Winkelschleifer oder einer Handkreissäge. Auch im Rahmen einer ordnungsgemäß durchgeführten Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel kann es zu Gefährdungen des Prüfpersonals sowie der Umgebung kommen. Das Prüfpersonal muss diese erkennen, berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
Der Arbeitgeber / Unternehmer trägt nach § 3 Abs. 3 der BetrSichV die Auswahlverantwortung für die Personen, die von ihm mit der Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes der Arbeitsmittel beauftragt werden. Dies muss für Prüfaufgaben nach § 10 der BetrSichV eine befähigte Person sein.